Andreas Jahr
Rechtsanwalt und Notar
Immobilienökonom (IRE|BS)
Fachanwalt für
Miet- und Wohnungseigentumsrecht
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jahrappelhagen.de
Im Oktober 2013 beschloss die Regierung eine Anpassung der bestehenden Energieeinsparverordnung. Die Neuerungen traten überwiegend zum 01.05.2014 in Kraft und werden unter dem Stichwort „EnEV 2014“ zusammengefasst.
Die wichtigsten Änderungen sind:
- Immobilieneigentümer müssen alte Öl- und Gasheizungen, welche vor dem 01.01.1985 eingebaut wurden, gegen moderne Heizsysteme tauschen. Es gibt aber zahlreiche Ausnahmen.
- Für Neubauten gelten ab dem 01.01.2016 verschärfte Anforderungen bzgl. Primärenergiebedarf und Qualität der Gebäudehülle.
- Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind, dürfen ab 2015 nicht mehr betrieben werden. Es gibt wiederum Ausnahmen.
- Bei Vermietung und Verkauf gilt zukünftig eine Vorlagepflicht für den Energieausweis. Der Aufbau des Energieausweises wurde angepasst.
Der Gesetzgeber wollte daneben zusätzliche Sanktionierungs- und Kontrollmöglichkeiten schaffen, um die Durchsetzung der Regelungen zu erleichtern. Hierfür sollen unter anderem unabhängige Stichprobenkontrollen auf Länderebene stattfinden.
Welche Probleme die neue EnEV 2014 in der Praxis bringen wird, ist noch nicht abzusehen. Die Auslegung und Anwendung der Vorschriften ist im Moment zumindest noch nicht abschließend geklärt. Betroffene müssen sich daher einstweilen am „blanken Gesetzestext“ orientieren.