Jens Stanger
Rechtsanwalt
Fachanwalt für
Informationstechnologierecht
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stangerappelhagen.de
Wussten Sie, dass Sie als Makler, Bauträger oder Baubetreuer im Impressum Ihrer eigenen Webpräsenz auch die für Sie zuständige Aufsichtsbehörde gem. § 34c Gewerbeordnung (GewO) angeben müssen? Ja? Wunderbar!
Wussten Sie auch, dass sich die für Sie zuständige Aufsichtsbehörde seit 01.04.2017 geändert hat?
Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr hat ab dem 01.04.2017 die Wahrnehmung der Aufgaben nach § 34c Gewerbeordnung auf die Industrie- und Handelskammern übertragen. Bisher lag die Wahrnehmung dieser Aufgabe bei den kommunalen Behörden.
Der Hinweis im Impressum auf die zuständige Aufsichtsbehörde sollte wie folgt aufgenommen bzw. geändert werden:
Zuständige Aufsichtsbehörde für die Tätigkeit nach § 34c GewO:
Industrie- und Handelskammer Braunschweig
Brabandtstraße 11
38100 Braunschweig
Für Unternehmen aus Wolfsburg sähe der Teil im Impressum entsprechend so aus:
Zuständige Aufsichtsbehörde für die Tätigkeit nach § 34c GewO:
Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg
Geschäftsstelle Wolfsburg
Am Mühlengraben 22
38440 Wolfsburg
Es gibt bereits Fälle, in denen Unternehmen deshalb abgemahnt wurden. Es empfiehlt sich daher, das Impressum entsprechend abzuändern.