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In Planung: Steuerverschärfung privater Veräußerungsgeschäfte ab 1999

News - 11.05.1997

Derzeit ist die Veräußerung privater Vermögensgegenstände (z. B. Grundstücke, Anteile an GmbH`s von höchstens 25 v. H., Anteile an Grundstücks-GbR`s) nur dann bei sogenannten Spekulationsgeschäften steuerpflichtig, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung bei Grundstücken nicht mehr als zwei Jahre, und im übrigen nicht mehr als sechs Monate beträgt. Ab 1999 sollen die Spekulationsfristen verlängert werden:

 

[Grundstücke innerhalb von 10 Jahren]

[Vermögensgegenstände (Wertpapiere pp.) innerhalb von einem Jahr nach der Anschaffung.]

 

Betroffen sind sämtliche Veräußerungsgeschäfte, die nach dem 31.12.1998 abgeschlossen werden. Das bedeutet, daß in der Übergangsphase Veräußerungsgewinne steuerpflichtig werden können, obwohl die z. Zt. geltende Spekulationsfrist bereits abgelaufen ist. Insofern besteht erheblicher Prüfungsbedarf, ob derartige Verkäufe nicht vor dem 01.01.1999 getätigt werden.

 

Weiter ist zu beachten, daß ab 1999 auch die Einlage eines Privatgrundstücks in ein Betriebsvermögen innerhalb der Spekulationsfrist als - ggf. steuerpflichtiger - Veräußerungsvorgang behandelt werden soll. Dies sollte bei anstehenden Dispositionen bereits jetzt berücksichtigt werden.