News

BrandesDr. Thomas Brandes
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Telefon: +49 (0) 531 28 20-339
Telefax: +49 (0) 531 28 20-325
Mobil: +49 (0) 171 62 31 014
brandes@appelhagen.de

Internet: Frei ist doch nicht frei

Urheberrecht - 02.10.2019

Ein Anbieter vertrieb „gebrauchte" Computerprogramme eines großen US-amerikanischen Softwareherstellers im Internet. In einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs ging es jedoch nicht um die ebenfalls problematische Frage, ob nur Software auf Datenträgern, sondern auch heruntergeladene Software weiterveräußert werden kann. Es ging um Folgendes:

Der Anbieter hielt auf seiner Webseite die Programme zum Download so bereit, dass sie mit dem „verkauften" Lizenzschlüssel, aber auch ohne diesen Schlüssel als 30-Tage-Testversionen heruntergeladen werden konnten. Vom Softwarehersteller abgemahnt, verteidigte sich der Anbieter u. a. damit, dass der Hersteller selbst die Testversionen frei zum Download anbieten würde.

Dies ließ der Bundesgerichtshof nicht gelten. Er sieht in dem Downloadangebot ein öffentliches Zugänglichmachen, das der Zustimmung des Softwareherstellers bedarf, wenn der Anbieter das Programm auf einem eigenen Rechner vorhält und auf diese Weise die Bereithaltung kontrolliert. Das gilt auch dann, wenn das Programm zuvor vom Hersteller auf einer anderen Internetseite frei zugänglich zur Verfügung gestellt wird.

Dieser Weg steht deshalb jedenfalls nicht mehr für den Weitervertrieb von Software zur Verfügung. Über verbleibende Gestaltungsmöglichkeiten informieren wir Sie gerne.