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Investitionszulage für Autotelefon

News - 07.08.1998

Ein Autotelefon ist auch nach Einbau in einen Pkw als selbständiges Wirtschaftsgut anzusehen und deshalb getrennt vom Pkw abzuschreiben. Durch die Verschraubung und Stromverbindung wird das Autotelefon nicht zu einem wesentlichen Bestandteil des Pkw. Ein weiteres Indiz für die selbständige Bewertbarkeit von Autotelefonen ist darin zu sehen, daß die Finanzverwaltung bei Autotelefonen von einer Nutzungsdauer von vier Jahren ausgeht, während für Pkw grundsätzlich eine 5jährige Nutzungsdauer zugrunde gelegt wird.

 

Da Autotelefone in diesen Fällen nicht Bestandteil des Pkw werden, kann für sie - bei Vor-liegen der übrigen Voraussetzungen - Investitionszulage beantragt werden.