News

StangerJens Stanger
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht
Telefon: +49 (0) 531 28 20-358
Telefax: +49 (0) 531 28 20-425
stanger@appelhagen.de

IT-Recht – Harte Linie der Datenschutzbehörde in Niedersachsen

News - 03.09.2011

Viele Betreiber von Webseiten setzen Google Analytics ein, um zu erfahren, welche Bereiche ihres Internetangebots besonders gut angenommen werden. Der Weg des Nutzers durch das Internetangebot wird durch Google Analytics verfolgt.

Zur Auswertung wird die vollständige IP-Adresse des Seitenbesuchers verwendet, wodurch dessen Computer identifiziert wird. Dies ist datenschutzrechtlich ohne ausdrückliche Einwilligung des Seitenbesuchers unzulässig.

Die niedersächsische Datenschutzbehörde ging deswegen kürzlich gegen einen Betreiber von Webseiten aus Lüneburg vor und drohte mit einem Bußgeld, wenn die Speicherung der vollständigen IP-Adressen zur Auswertung nicht abgestellt werde. Notfalls müsse der Betreiber die gesamte Webseite abschalten. Die Datenschutzbehörde ließ verlautbaren, diese harte Linie auch künftig zu verfolgen. Sie gehe zwar nicht selbst auf „Streife“, verfolge aber Hinweise Dritter.

Betreiber von Webseiten sollten prüfen, ob ihre Webanalysesoftware die IP-Adressen der Besucher vollständig speichert, und eine vorhandene Anonymisierungsfunktion aktivieren, um Ärger zu vermeiden.