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StangerJens Stanger
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht
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IT-Recht – Stichtag 01.09.2012: Wenn Kundendaten nichts mehr wert sind

News - 07.04.2012

Nutzen Sie Ihre Kundendaten auch im Direktmarketing? Haben Sie dafür schon eine Einwilligung Ihres Kunden? Denn diese brauchen Sie spätestens ab 01.09.2012.

Von Neukunden dürfen zu Zwecken der Werbung bereits jetzt Name mit Anschrift sowie Geschäftsbezeichnung gespeichert werden, weitere Informationen wie Telefon- oder eMail-Adresse aber nur mit ausdrücklicher Zustimmung. Ab 01.09.2012 gilt dies auch für Altkunden, deren Daten vor dem 01.09.2009 erhoben und gespeichert worden sind. Die Verwendung der Daten von Bestandskunden ist ab diesem Tag für Zwecke der Werbung nicht mehr zulässig, sodass diese Informationen neu erhoben oder vor Ablauf des Stichtages die Einwilligung der Bestandskunden für die Weiterverwendung ihrer Daten für Werbezwecke eingeholt werden muss.

Daher gilt: Überprüfen Sie vor anstehenden Akquise- oder Rückgewinnungsaktionen Ihre Kundendaten, bevor es Ihre Kunden tun.