Jens Stanger
Rechtsanwalt
Fachanwalt für
Informationstechnologierecht
Telefon: +49 (0) 531 28 20-358
Telefax: +49 (0) 531 28 20-425
stangerappelhagen.de
Jeder kennt sie, keiner mag sie: SPAM-Mails. Wer sich allerdings Filter-Software bedient, die Werbemails automatisch aussortiert, muss diese - bei geschäftlicher E-Mail-Adresse - täglich kontrollieren, um versehentlich als Werbung aussortierte wichtige Nachrichten zurückzuholen.
Dies musste sich - ausgerechnet - ein Anwalt (wohlgemerkt nicht unseres Büros!) von den Richtern des LG Bonn (Urteil vom 10.01.2014, Az. 15 O 189/13) sagen lassen, der von seinem ehemaligen Mandanten auf Schadensersatz verklagt worden war. Der Beklagte hatte eine wichtige E-Mail nicht weitergeleitet. Er wendete ein, die E-Mail sei automatisch in seinem SPAM-Ordner gelandet. Dort habe er sie jedoch zu spät entdeckt.
Das ließen die Bonner Richter nicht gelten. Wer eine E-Mail-Adresse zum Empfang geschäftlicher Nachrichten bereithält, trägt die Verantwortung dafür, dass ihn zugesandte E-Mails erreichen. Wer einen SPAM-Filter nutzt, muss deshalb den SPAM-Ordner täglich durchsehen, um fälschlich als SPAM erkannte Mails rechtzeitig zu entdecken.