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MackDr. Martin Mack
Rechtsanwalt und Mediator
Sparkassenkaufmann
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
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Jahr-2000-Problem als Haftungsrisiko für Chefs

News - 04.09.2000

Wer glaubt, das Haftungsrisiko bei Jahr-2000-Fehlfunktionen in der EDV betreffe lediglich die Hersteller von Soft- und Hardware, irrt. Sind Jahr-2000-bedingte Schäden, wie z.B. ein Produktionsstillstand oder Falschlieferungen an Kunden, voraussehbar und werden keine angemessenen Vorsorgemaßnahmen eingeleitet, sind AG-Vorstände und GmbH-Geschäftsführer gegenüber der Gesellschaft in der Verantwortung. Auch der Aufsichtsrat ist in der Pflicht. Er muß sich vergewissern, ob die Geschäftsführungsorgane wirksame Maßnahmen zur Behebung des Jahr-2000-Problems eingeleitet haben. Unter bestimmten Voraussetzungen kommt auch eine Haftung gegenüber Kunden des Unternehmens in Betracht. Maßnahmen zur Risikominderung sind daher dringend geboten und sollten schriftlich dokumentiert werden.