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Jahressteuergesetz 1996 (Entwurf): Erhebliche Vergünstigungen bei der Gewerbesteuer

News - 05.05.1995

Die Gewerbekapitalsteuer soll ab 1996 abgeschafft werden.

 

Die bisherigen Tarifstufen bei der Gewerbeertragsteuer sollen von jeweils 24.000,00 DM auf 30.000,00 DM angehoben und die Meßzahlen gesenkt werden, was zu einer Entlastung insbesondere in mittelständischen Gewerbebetrieben führt. Neu ist, daß der Freibetrag bei der Gewerbeertragsteuer in Höhe von 48.000,00 DM künftig bei Personengesellschaften entsprechend der Anzahl der unbeschränkt haftenden Mitunternehmer in Anspruch genommen werden kann.