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OttDr. Hendrik Ott
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Kapitalanlagerecht: Aufklärungspflichtige Rückvergütungen der Bank bei geschlossenen Fondsbeteiligungen

News - 10.01.2014

Bei dem Vertrieb von geschlossenen Fondsbeteiligungen müssen Banken den Kunden ungefragt darüber aufklären, in welcher Höhe sie an im Prospekt offen ausgewiesenen Positionen der Eigenkapitalbeschaffung (Verwaltungsgebühren, Agio, etc.) partizipieren. Nur dann kann der Anleger das Eigeninteresse der Bank an der Vermittlung erkennen.

 

Mit einer aktuellen Entscheidung vom 15.04.2014, Az.: XI ZR 513/11, hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass eine Rückvergütung auch dann vorliegt, wenn die Zahlung des Anlegers nicht über die Bank an die Fondsgesellschaft erfolgt, sondern direkt an die Fondsgesellschaft und von dort an die Bank. Damit ist Banken auch die letzte Hintertür verschlossen worden, einer Haftung zu entgehen.

 

Weil Banken in der Vergangenheit fast ausnahmslos ihrer Offenlegungspflicht nicht nachgekommen sind, kann der Zeichner eine vollständige Rückabwicklung der Beteiligung verlangen. Angesichts der wirtschaftlichen Schieflage vieler geschlossener Fonds stellt dies für den Anleger den Königsweg dar, um einen Kapitalverlust zu vermeiden.