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Kartellamt will der Liberalisierung des Strommarktes nachhelfen

News - 08.04.1999

Das Bundeskartellamt will den Widerstand der Stromversorger gegen die gesetzlich vorgeschriebene Liberalisierung des Strommarktes in Deutschland brechen, damit auch Normalverbraucher einen für sie günstigen Stromlieferanten aussuchen können. Der Präsident des Bundeskartellamts, Dieter Wolf, vertritt die Position, es verstoße gegen das Kartellrecht, wenn Versorgungsunternehmen sich weigerten, Strom von einem anderen Anbieter durch ihr Netz auch zu Kleinabnehmern durchzuleiten.

 

Wenn dies so bleiben sollte, „werden wir eine Entscheidung in einem Kartellverfahren herbeiführen“. „Großabnehmer haben bereits vom geöffneten Strommarkt profitiert, jetzt müssen auch die Tarifkunden zum Zug kommen“, verlangte der Leiter der Kartellbehörde. Bis zum Herbst müßten die Stromversorgungsunternehmen ihre Durchleitungsgebühren offenlegen. „Die Gebühren sind derzeit undurchschaubar und behindern einen freien Wettbewerb.“