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MackDr. Martin Mack
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Kein Recht einer Bank zur Kündigung eines langfristigen Sparvertrags wegen Niedrigzinsphase

Bankrecht - 03.06.2015

Die Entscheidung des Landgerichts Ulm (Urteil vom 26.01.2015), mit der der örtlichen Sparkasse ein Recht zur Kündigung langfristiger Sparverträge (S-Scala-Sparverträge) verweigert wird, hat große mediale Aufmerksamkeit gefunden. 

Die Kunden hatten bei der Sparkasse einen Sparvertrag mit fester Laufzeit geschlossen. Das ordentliche Kündigungsrecht der Sparkasse war für die Laufzeit von 25 Jahren, in der die Kunden auf den Vertrag einzahlen konnten, ausgeschlossen. Die Kunden hatten auch das Recht, die Höhe der Einzahlungen zu verändern. Streitgegenstand war ein fest zugesagter Bonuszins, den die Sparkasse zu zahlen hatte, wegen der Zinsentwicklung aber nicht mehr zahlen wollte. Das Landgericht Ulm hat ein Sonderkündigungsrecht verneint.

Da die Entscheidung nicht rechtskräftig ist, bleibt der Weg durch die Instanzen abzuwarten.