Dr. Joachim Gulich LL.M.
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Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat den Nachprüfungsantrag eines Architekten deshalb zurückgewiesen, weil sich das Vergabeverfahren durch die Entscheidung des Preisgerichts bereits vor seiner Einreichung erledigt hatte (Beschl. v. 31.03.04 - Verg 4/04).
Das Preisgericht hatte den Wettbewerbsbeitrag des Antragstellers ausgeschlossen. Der Antragsteller hatte davon durch Übersendung des Protokolls der Preisgerichtssitzung erfahren. Das Gericht meint deshalb, mit dieser Entscheidung sei das VOF-Verfahren beendet. Beendete Verfahren unterliegen nicht der Nachprüfung. Damit ist der Rechtsschutz bei Architektenwettbewerben verkürzt.