Dr. Joachim Gulich LL.M.
Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für
Vergaberecht
Fachanwalt für
Bau- und Architektenrecht
Fachanwalt für
Steuerrecht
Telefon: +49 (0) 531 28 20-605
Telefax: +49 (0) 531 28 20-695
gulich
appelhagen.de
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat den Nachprüfungsantrag eines Architekten deshalb zurückgewiesen, weil sich das Vergabeverfahren durch die Entscheidung des Preisgerichts bereits vor seiner Einreichung erledigt hatte (Beschl. v. 31.03.04 - Verg 4/04).
Das Preisgericht hatte den Wettbewerbsbeitrag des Antragstellers ausgeschlossen. Der Antragsteller hatte davon durch Übersendung des Protokolls der Preisgerichtssitzung erfahren. Das Gericht meint deshalb, mit dieser Entscheidung sei das VOF-Verfahren beendet. Beendete Verfahren unterliegen nicht der Nachprüfung. Damit ist der Rechtsschutz bei Architektenwettbewerben verkürzt.