Aufgepasst auf der Autofahrt im Herbsturlaub: Es droht ein Bußgeld, wenn Sie das Smartphone als Navi benutzen und in den Händen halten.
Ein Mann fuhr mit seinem Pkw auf der Autobahn. Bei einer Polizeikontrolle gab er zu, auf das Handy geschaut, aber nicht telefoniert zu haben. Vielmehr habe er das Smartphone als Navi benutzt.
Das Amtsgericht Castrop-Rauxel verurteilte den Mann zu einem Bußgeld in Höhe von 40,00 € wegen der vorsätzlichen rechtswidrigen Benutzung eines Mobiltelefons im Auto (§ 23 Abs. 1 a StVO). Hiergegen beantragte der Mann beim OLG Hamm erfolglos die Zulassung der Rechtsbeschwerde (Beschluss vom 04.03.2015 (Az.: 1 RBs 232/14). Die Richter beriefen sich darauf, dass unter das Benutzungsverbot des § 23 Abs. 1 a StVO jede bestimmungsgemäße Bedienung des Gerätes falle - auch die Nutzung als Navigationsgerät.