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OttDr. Hendrik Ott
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Kein Vertrauensschutz der Banken bei fehlerhaften Widerrufsbelehrungen

Bankrecht - 07.01.2015

Bis Ende des Jahres 2010 haben Banken fast flächendeckend in Verbraucherdarlehensverträgen fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet. Dies hat für die Banken heute fatale Folgen. Wurde etwa in der Hochzinsphase eine Immobilie erworben, kann der Darlehensnehmer auch heute noch von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen, weil die zweiwöchige Widerrufsfrist erst mit richtiger Belehrung zu laufen beginnt.

Wie der Bundesgerichtshof in einer aktuellen Entscheidung vom 18.03.2014(Az.: II ZR 109/13) ausgeurteilt hat, können sich Banken nur dann auf einen Vertrauensschutz berufen, wenn sie die Musterbelehrung der BGB-InfoV ohne jede inhaltliche Änderung übernommen haben. Hieran fehlt es zumeist. In der Konsequenz können Darlehensnehmer über einen Widerruf aus hochverzinslichen Darlehensverträgen aussteigen und sich angesichts des augenblicklich sehr niedrigen Zinsniveaus zu deutlich günstigeren Konditionen finanzieren. Eine Vorfälligkeitsentschädigung entfällt in diesem Fall. Die Zinsersparnis beträgt nicht selten 20.000 € – 25.000 €, so dass sich ein Widerruf regelmäßig lohnt.