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OttDr. Hendrik Ott
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Keine Änderung der branchenspezifischen AfA-Tabellen in 2001

News - 10.10.2001

Im Zuge der Steuerreform im Juli vergangenen Jahres wurde klargestellt, dass die geltenden Abschreibungsbedingungen verschärft werden. Die Änderung der so genannten allgemeinen AfA-Tabellen, die die Wirtschaft mit rund zwei Mrd. DM belastet, ist bereits seit Anfang des Jahres gültig. Zusätzlich sollten die so genannten Branchentabellen reformiert werden. Durch die Reform waren Steuermehreinnahmen von ca. 1,5 Mrd. DM vorgesehen.

 

Das Bundesfinanzministerium hat nun bekannt gegeben, dass auf die bereits beschlossene Änderung der branchenspezifischen Abschreibungstabellen vorerst verzichtet werden soll. Als offiziellen Grund führte das Ministerium eine in Auftrag gegebene Studie an, deren Ergebnisse voraussichtlich erst im Herbst 2002 vorliegen würden.

 

Die Studie soll Grundlage für eine radikale Reform des gesamten Abschreibungssystems sein. So erwägt das Bundesfinanzministerium offenbar, neben den geringwertigen Wirtschaftsgütern steuerlich nur noch drei Abschreibungsgruppen für bewegliche Güter des Anlagevermögens zu bilden.