Fred Tüchelmann
Rechtsanwalt
Steuerberater (§ 58 StBerG)
Fachanwalt für
Steuerrecht
Fachberater für
die Immobilienbesteuerung und Immobilienverwaltung (IFU/ISM gGmbH)
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Ist eine Ferienwohnung durch einen Gästevermittlungsvertrag zur kurzfristigen Vermietung an ständig wechselnde Feriengäste bestimmt, so liegt auch dann keine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken vor (§ 10e Abs. 1 Satz 2 EstG), wenn der Wohnungseigentümer von seinem vorbehaltenen zeitlich begrenzten Eigennutzungsrecht Gebrauch macht. Das hat der Bundesfinanzhof in einer jetzt veröffentlichten Entscheidung (Urteil vom 28.11.01, X R 27/01) klargestellt. Die für die Inanspruchnahme der Eigenheimzulage erforderliche Nutzung zur Wohnzwecken setzt eine dauerhafte und intensive Beziehung des Nutzers zur Wohnung voraus.