News

Keine Einkommensteuer bei Zahlungen für Erbverzicht

News - 03.07.2001

Verzichtete ein Erbe auf seinen Erb- und Pflichtteil und erhielt er dafür Geldleistungen, war bisher zu unterscheiden: Handelte es sich um einen Einmalbetrag, brauchte der Empfänger diesen nicht der Einkommensteuer zu unterwerfen. Wurden jedoch statt dessen wiederkehrende Zahlungen (z. B. in Form einer Rente) vereinbart, waren die Zahlungen einkommensteuerpflichtig. Zu dieser Frage hat der Bundesfinanzhof jetzt seine Auffassung geändert. Er beurteilt die wiederkehrenden Zahlungen jetzt insgesamt als unentgeltliche Zuwendung mit der Folge, dass sowohl bei Vereinbarung einer Einmalzahlung als auch bei wiederkehrenden Zahlungen für einen Erbverzicht keine Einkommensteuer anfällt. Andererseits kann der zur Zahlung Verpflichtete die Zahlungen auch nicht als Sonderausgaben abziehen. Es liegen keine steuerlich zu berücksichtigenden Versorgungsleistungen vor, da die Zahlungen nicht der Versorgung des Empfängers (Erbe), sondern der Erfüllung erbrechtlicher Ansprüche des verzichtenden Erben dienen.

 

Unabhängig davon unterliegen die Zahlungen beim Empfänger der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer, wenn die vom jeweiligen Verwandtschaftsgrad abhängigen Freibeträge überschritten werden.