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Keine Garantie für Grauimport-Fahrzeuge

News - 04.10.1995

Nicht erst seit Öffnung des europäischen Binnenmarktes gilt der Kauf eines reimportierten PKW als preisgünstiger Geheimtip beim Neuwagenkauf. Offen war allerdings die Einstandsverpflichtung des Herstellers und seines jeweiligen Vertriebsnetzes.

 

Dazu hat der Europäische Gerichtshof nun klargestellt, daß die Garantie auf Waren beschränkt werden kann, die von autorisierten Händlern im jeweils nationalen Bereich verkauft werden.

 

Die markengebundenen Werkstätten sind damit nicht nur befugt, sondern im Verhältnis zu ihren Lieferanten ggf. sogar verpflichtet, Garantiearbeiten an Grauimporten zu verweigern.