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ThieleGabriele Thiele
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
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Kindesunterhalt bei besonders hohen Einkünften

Familienrecht - 17.01.2022

In der Vergangenheit wurde Kindesunterhalt auch bei besonders guten Einkommensverhältnissen auf den Höchstbetrag nach der Düsseldorfer Tabelle begrenzt. Dieser orientierte sich in der höchsten Stufe an Einkünften bis 
5.500 €.
Der BGH hat seine Rechtsprechung dazu geändert. Die Düsseldorfer Tabelle ist angepasst. Bis zur Höhe von jetzt 11.000 € ist die Tabelle fortgeschrieben, es kann sich also bei besonders guten wirtschaftl. Verhältnissen eine deutlich höhere Barunterhaltsverpflichtung für die Kinder als bisher ergeben.