Eigentümer so genannter übergroßer Wohngrundstücke waren bisher in Sachsen-Anhalt privilegiert. Ihre Grundstücke wurden nur mit begrenzter Fläche zu Beiträgen nach dem Kommunalabgabengesetz - Straßenausbaubeiträgen, Abwasserbeiträgen etc. - herangezogen. Diese Vergünstigung hat der Gesetzgeber jetzt - unscheinbar im Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 17.12.2008, GVBl. LSA S. 452 verpackt - auf übergroße Wohngrundstücke mit maximal fünf Wohneinheiten beschränkt. Von dieser Änderung betroffen sind nicht nur die großen Wohnungsbaugesellschaften, sondern alle Eigentümer/Wohnungseigentümer von Grundstücken, die mit Gebäuden bebaut sind, die über sechs und mehr Wohneinheiten verfügen. Dazu gehören auch Pflegeheime. Es ist davon auszugehen, dass die Neuregelung von den jeweiligen Aufgabenträgern kurzfristig in der eigenen Satzung umgesetzt wird und die Flächen der nicht mehr privilegierten übergroßen Grundstücke ab diesem Zeitpunkt voll veranlagt werden.