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JanßenAndreas Janßen LL.M.
Rechtsanwalt und Notar
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Konkurrenz mehrerer Vorsorgebevollmächtigter

Erbrecht - 10.07.2022

Es ist nicht auszuschließen, dass man irgendwann nicht mehr für sich selbst entscheiden kann oder Hilfe braucht, um insbesondere rechtliche Angelegenheiten zu regeln. Wer also für diesen Fall vorsorgen möchte, sollte rechtzeitig daran denken, eine Vorsorgevollmacht zu erteilen. Damit kann man festlegen, wer die wichtigen Entscheidungen treffen kann, wer im Einzelfall bestimmen soll. 

Sinnvoll kann es sein, mehreren Personen eine Vorsorgevollmacht zu erteilen, mit der sie jeweils einzeln und unabhängig von den anderen für den Vollmachtgeber agieren können. Doch was ist, wenn Meinungsverschiedenheiten zwischen den Bevollmächtigten entstehen? Kann einer dem anderen seine Vollmacht einfach entziehen?

Das OLG Karlsruhe hat in einer Entscheidung vom 24.01.2022 die ständige Rechtsprechung bestätigt, dass mit der Erteilung einer Vorsorgevollmacht an eine Person grundsätzlich nicht die Erlaubnis und Möglichkeit verbunden sein soll, die einer anderen Person vom Vollmachtgeber erteilte Vorsorgevollmacht widerrufen zu können. Andernfalls wäre jeder Bevollmächtigte ständig der Gefahr ausgesetzt, dass seine Vollmacht durch einen anderen Bevollmächtigten widerrufen werden könnte.

Demgegenüber kann aber in einer Vorsorgevollmacht, die mehrere Personen benennt, auch genau und detailliert festgelegt werden, ob und welche der bevollmächtigten Personen berechtigt sein sollen, andere Bevollmächtigte zu einem späteren Zeitpunkt von der Vertretung auszuschließen. Der Vollmachtgeber hat „es in der Hand“, insoweit im Ergebnis eine „Rangfolge“ der Bevollmächtigten festzulegen. Sprechen Sie uns gern an, wenn Fragen zu Vorsorgevollmachten bestehen oder Sie Vollmachten erstellen wollen.