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Konzessionsabgaben ohne Konzessionsvertrag

News - 10.09.1996

Zwischen den Kommunen in den neuen Bundesländern und den Regionalversorgern war lange Zeit streitig, ob letztere auch ohne Konzessionsvertrag zur Zahlung einer Konzessionsabgabe (Wegeentgelt) verpflichtet sind.

 

Der Bundesgerichtshof hat hier Klarheit geschaffen. Für die Mitbenutzung kommunaler Grundstücke für Versorgungsleitungen hat der Regionalversorger ein Entgelt zu zahlen. Da die Leitungen ohne Konzessionsvertrag nicht dauerhaft gesichert sind, liegt die Höhe des Entgeltes unter den Höchstsätzen der Konzessionsabgabenverordnung. Zur Festlegung der endgültigen Entgelthöhe hat der BGH an das Vorgericht zurückverwiesen.

 

Kommunen, die diese Entscheidung nicht abwarten, sondern ihre leeren Kassen früher aufbessern wollen, steht die Möglichkeit offen, sich über die Höhe des Wegeentgeltes mit dem Regionalversorger im Verhandlungswege zu einigen. Zu den Einzelheiten sollte anwaltlicher Rat eingeholt werden.