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Kostenverteilungsschlüssel in Eigentümergemeinschaften

News - 04.10.2002

Kostenverteilungsschlüssel sind in Wohnungseigentümergemeinschaften häufig um-stritten. Ein einmal vereinbarter Schlüssel kann sich durch Änderung der Verhältnisse, z. B. in Folge von Umbauten oder Nutzungsänderungen als nicht sachgerecht erweisen. Nachträgliche Veränderungen bedürfen grundsätzlich der Einstimmigkeit oder - sofern in der Teilungserklärung niedergelegt - einer qualifizierten Mehrheit. Ausnahms-weise kann ein Anspruch auf Änderung der Teilungserklärung bestehen, wenn die Ver-sagung der Zustimmung wegen außergewöhnlicher Umstände grob unbillig wäre und damit ein Festhalten an der Vereinbarung gegen Treu und Glauben verstieße. Ein der-artiger An-spruch ist allerdings auf besonders gelagerte Ausnahmefälle zu beschränken, wie das O-berlandesgericht Köln nochmals klargestellt hat (Beschluss vom 05. Juli 2001 – 16 Wx 27/01).