Dr. Joachim Gulich LL.M.
Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für
Vergaberecht
Fachanwalt für
Bau- und Architektenrecht
Fachanwalt für
Steuerrecht
Telefon: +49 (0) 531 28 20-605
Telefax: +49 (0) 531 28 20-695
gulichappelhagen.de
Die erste Vergabekammer des Bundes hat mit Beschluss vom 21.09.1999 entschieden, dass es in einem Vergabeverfahren keine rechtswidrige Wettbewerbsverzerrung darstelle, wenn ein Universitätsinstitut durch öffentliche Mittel erlangte Kostenvorteile bei der Kalkulation seiner Angebotspreise in Ansatz bringt.
Die Entscheidung schafft Zündstoff im Wettbewerbsverhältnis zwischen Universitätsinstituten und gewerblichen Anbietern gleicher Leistung. Der öffentlichen Hand wird weiterer Freiraum gezeigt. Gewerbliche Unternehmer und Freiberufler werden bei ihrer Kalkulation von Angeboten in Rechnung zu stellen haben, ob ggf. ein Universitätsinstitut für die gleiche Leistung Vorteile in seiner Kostenstruktur nutzen kann.