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KellerThomas Keller
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Fachanwalt für Familienrecht
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Krankenversicherung des Kindes

Familienrecht - 04.11.2020

Kinder leiten ihre Lebensstellung von ihren Eltern ab. Der Unterhaltsbedarf des Kindes umfasst auch einen angemessenen Krankenversicherungsschutz. Der unterhaltspflichtige Vater zahlte neben dem Kindesunterhalt auch die Beiträge für die private Krankenversicherung seiner Tochter aus erster Ehe. Der Vater selbst war mit seiner Familie in die gesetzliche Krankenversicherung gewechselt. Dort sind Kinder in der Familienversicherung kostenfrei mitversichert. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat entschieden, dass die Tochter keinen Anspruch mehr auf die private Krankenversicherung habe. Da der Vater mit seiner Familie in die gesetzliche Krankenversicherung gewechselt sei, gehöre die private Krankenversicherung nun nicht mehr zu einem ihr angemessenen Unterhalt.