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OttDr. Hendrik Ott
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
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Kredittilgung über Lebensversicherung

News - 05.07.2008

In der bankrechtlichen Praxis findet sich häufig die Vereinbarung, dass ein Darlehen durch eine gleichzeitig angesparte Lebensversicherung bei Vertragsende endfällig getilgt werden soll. Solange Lebensversicherungen hohe Renditen erwirtschafteten, war das angesparte Versicherungsguthaben regelmäßig für eine Tilgung ausreichend. Was aber gilt, wenn das Versicherungsguthaben nicht zur Rückführung des Darlehens ausreicht? Mit Urteil vom 20.11.2007 (Az. XI ZR 259/06) hat der Bundesgerichtshof die Unsicherheit in der Instanzrechtsprechung beseitigt. Er hat klar gestellt, dass bei endfälligen Krediten die Tilgung aus einer Kapitallebensversicherung im Regelfall lediglich erfüllungshalber erfolgt. Das Risiko einer Unterdeckung hat danach grundsätzlich der Darlehensnehmer zu tragen. Eine bei Vertragsende etwa verbleibende Restschuld muss er aus Eigenmitteln bezahlen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Bank sich eindeutig darauf beschränkt hat, die Befriedigung allein aus der Lebensversicherung zu realisieren. Eine solche Hingabe der Versicherungsleistung an Erfüllung statt wird in der Praxis jedoch nur selten der Fall sein.