Gabriele Thiele
Rechtsanwältin
Fachanwältin für
Familienrecht
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Steht einem Ehegatten ein lebenslanges Nutzungsrecht an der Wohnung des Partners zu, so hat er bei seinem Auszug Anspruch auf eine monatliche Entschädigung. Für die Höhe der Entschädigung ist nach dem Richterspruch des Oberlandesgerichts Koblenz der ortsübliche Mietwert maßgeblich. Allerdings ist für den Fall, dass der im Haus bleibende Ehegatte noch Abzahlungen auf das Haus leistet, eine entsprechende Kürzung der monatlichen Zahlungen zulässig.
Das Gericht gab mit seinem grundlegenden Urteil der Klage einer geschiedenen Ehefrau auf Zahlung einer monatlichen Entschädigung statt. Die Frau hatte das ihrem früheren Ehemann gehörende Haus nach ihrer Trennung verlassen. In einem notariellen Vertrag war für sie allerdings zuvor ein lebenslanges Wohnrecht festgeschrieben worden. Da sie dieses Recht nicht mehr in Anspruch nehmen konnte, verlangte sie die Zahlung einer Entschädigung.