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EichhornDr. Christoph Eichhorn
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
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Leicht vermeidbarer Formfehler bei Bebauungsplänen

Bauplanungsrecht - 05.06.2019

Bei der Ausweisung von Gewerbe- und Industriegebieten werden häufig sogenannte flächenbezogene Schallleistungspegel festgesetzt, die nach der DIN 45691 zu berechnen sind. Das Bundesverwaltungsgericht hat mehrfach entschieden, dass dann in den Bebauungsplänen ein ausdrücklicher Hinweis aufzunehmen ist, dass diese DIN-Vorschrift im Gemeindebüro zur Einsicht bereitgehalten wird. Anderenfalls ist der Bebauungsplan unwirksam.

Dieser Hinweis wird gelegentlich vergessen und fehlt in vielen alten Bebauungsplänen.

Der Fehler ist leicht zu vermeiden, wenn der Schallgutachter, das Planungsbüro oder die Gemeinde den Hinweis standardmäßig in ihre Texte über flächenbezogene Schallleistungspegel aufnehmen.

Bestehende Pläne ohne den Hinweis können geheilt werden, indem sie mit einem entsprechenden Hinweis auf der Veröffentlichung des Bebauungsplanes erneut bekannt gemacht werden.