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EichhornDr. Christoph Eichhorn
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
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Letzte Chance für Baugenehmigungen in Überschwemmungsgebieten

News - 09.03.2008

In Niedersachsen wird in einigen Monaten der strenge Schutz förmlicher Überschwemmungsgebiete eingreifen. Diese werden theoretisch auf Grundlage des 100-jährigen Hochwasserereignisses berechnet und gehen daher über die in der Vergangenheit tatsächlich überfluteten Flächen hinaus. Nach Eingreifen des förmlichen Schutzes dieser Überschwemmungsgebiete sind Bauvorhaben in ihrem Bereich nur noch unter ganz eingeschränkten Voraussetzungen zulässig. Neben der Baugenehmigung ist eine Genehmigung der Wasserbehörde erforderlich. Jeder Kubikmeter verbauten Retentionsraumes muss durch Schaffung neuen Retentionsraumes ausgeglichen werden. Dies ist in der Praxis fast unmöglich, da die Ausgleichsflächen bislang nicht vom HQ 100 erfasst sein dürfen, nach der Ausgleichsmaßnahme jedoch regelmäßig Hochwasser aufnehmen und auch noch in der Nähe der Baumaßnahme liegen müssen.

Es empfiehlt sich, auf einen möglichst schnellen Abschluss laufender Baugenehmi-gungsverfahren hinzuwirken.

Zur Unterstützung können Sie sich an unser verstärktes Team im Verwaltungsrecht wenden: Fachanwalt für Verwaltungsrecht Reinhard Müller, Fachanwalt für Verwaltungsrecht Dr. Christoph Eichhorn, Rechtsanwältin Ilka Hahne.