Dr. Joachim Gulich LL.M.
Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für
Vergaberecht
Fachanwalt für
Bau- und Architektenrecht
Fachanwalt für
Steuerrecht
Telefon: +49 (0) 531 28 20-605
gulich
appelhagen.de
Ein schneller KI-Check der Vergabeunterlagen kann praktisch sein, aber verlassen sollte man sich darauf besser nicht! Mit Beschluss vom 28.04.2025 (VgK-14/2025) hat die Vergabekammer Niedersachsen einen Pflock eingeschlagen: Wer ChatGPT und Co. anstelle qualifizierter rechtlicher Beratung nutzt, trägt das Risiko für Fehler des Systems. Eine von einem Large Language Model durchgeführte „Prüfung“ der Vergabeunterlagen schützt nicht vor einer Rügepräklusion, wenn dem Bieter später Vergabefehler auffallen.
Die Bieterin hatte ChatGPT (LLM 4.5) für die Prüfung der Ausschreibungsunterlagen eingesetzt. Die KI hatte nicht als (möglichen) Vergaberechtsverstoß erkannt, dass in den Vergabeunterlagen der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung die Angabe der Höchstmenge fehlte. Nach Erhalt der Vorabinformation nach § 134 GWB hat die Bieterin einen Fachanwalt beauftragt, der dieses Defizit sofort erkannte und rügte.
Die Vergabekammer wies die Rüge als verspätet und damit präkludiert zurück. Für die vergaberechtlich erfahrene Antragstellerin war aus den Vergabeunterlagen objektiv erkennbar, dass die Angabe der Höchstmenge fehlte. Sie hätte dieses Defizit daher bereits vor Ablauf der Angebotsfrist rügen müssen. Die Entscheidung, eine KI anstelle eines Rechtsdienstleisters nach § 6 Abs. 2 RDG einzusetzen, liege allein in ihrer Organisationsverantwortung. Etwaige Fehler des digitalen Assistenten sind ihr daher zuzurechnen.
Die Entscheidung demonstriert plastisch das Risiko, die Prüfung von Vergabeunterlagen und der Bekanntmachung ausschließlich einer KI zu überlassen. Eine KI kann helfen, umfangreiche Unterlagen zu strukturieren und einen Überblick über kalkulationsrelevante Parameter, rechtliche und wirtschaftliche Risiken zu gewinnen.
Allerdings ist das Vergaberecht eine besonders komplexe, stark durch Rechtsprechung geprägte Materie. Daraus resultiert für Wettbewerbsteilnehmer ein erhebliches Risiko, dass die KI (potenzielle) Vergaberechtsverstöße „übersieht“ oder nicht erkennt, dass eine zwingende Angabe fehlt. Sind die kurzen Ausschlussfristen im Vergabeverfahren abgelaufen, sind nachträglich erkannte Verstöße nicht mehr angreifbar, sofern sie für einen Durchschnittsbieter erkennbar gewesen wären.