Jens Stanger
Rechtsanwalt
Fachanwalt für
Informationstechnologierecht
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stangerappelhagen.de
Immer mehr Mandanten berichten uns von ihrer Erfahrung, dass doch mehr potentielle Kunden Google-Bewertungen aufrufen, als sie dachten. Dann rächt es sich, nicht konsequent gegen negative Bewertungen bei Google vorgegangen zu sein. Selbst Handwerker, die bislang keine Not litten, bemerken in Zeiten des Nachfragerückgangs, wie sehr sich negative Bewertungen auf Neuaufträge auswirken und dass Kunden aufgrund dieser Bewertungen kritisch nachfragen.
Eine inhaltliche Aufarbeitung dieser Bewertungen ist meist mühselig und aufgrund der Meinungsfreiheit rechtlich meist nur begrenzt erfolgversprechend. Aufgrund der gestiegenen Nachfrage im Mandantenkreis haben wir nun aber eine Strategie entwickelt, wie sich ein erheblicher Teil dieser Negativeinträge mit überschaubarem Zeit- und Kostenaufwand löschen lässt.
Wenn auch Sie Bedarf haben, sprechen Sie uns jederzeit gern an.