Andreas Jahr
Rechtsanwalt und Notar
Immobilienökonom (IRE|BS)
Fachanwalt für
Miet- und Wohnungseigentumsrecht
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jahrappelhagen.de
Weihnachten bringt dieses Jahr auch gesetzliche Neuerungen mit sich. Am 23.12.2020 tritt das „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“ vom 12.06.2020 in Kraft. Soweit der eingängige Titel der Gesetzesänderung.
Das bisherige Gesetzesmodell führte dazu, dass regelmäßig der Verkäufer einer Wohnimmobilie den Makler beauftragte, der Käufer aber die Kosten des Maklers (Provision) zu tragen hatte. Das war keine zwingende Folge des bisherigen Maklerrechts, aber die gelebte Wirklichkeit auf den Immobilienmärkten.
Die Bundesregierung sah Handlungsbedarf, da diese Marktübung zu hohen Erwerbsnebenkosten für die Käufer führte. Das geänderte Gesetz sieht daher nun die folgenden wesentlichen Änderungen vor:
Bei dem Gesetz handelt es sich um ein Verbraucherschutzgesetz. Es ist daher größtenteils nur dann anwendbar, wenn ein Verbraucher eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus kauft. Kauft er eine solche Immobilie im Rahmen der gewerblichen Tätigkeit, finden die neuen Vorschriften keine Anwendung.
Makler, die regelmäßig Wohnimmobilien an Verbraucher vermitteln, sollten ihre Verträge und AGBs zeitnah anpassen. Gerne unterstützen wir Sie dabei.