Dr. Thomas Brandes
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Nun ist es auch in Deutschland soweit. Mit einem aktuellen Beschluss des Bundesgerichtshofes ist das Tor für Software-Patente weit geöffnet.
Die Patentanmeldung für eine „dynamische Dokumentengenerierung“ bezog sich auf die Funktionsweise eines Verfahrens, mit dem auf einem Client-Server-System strukturierte Dokumente dynamisch generiert werden können. Patentamt und Bundespatentgericht stuften das angemeldete Verfahren als nicht technisch ein. Mit der abweichenden Auffassung des Bundesgerichtshofs ist nun faktisch jedes Verfahren, das sich als Computerprogramm implementieren lässt, technisch und damit patentierbar.
Dies bedeutet ganz neue Möglichkeiten für die Software-Schmieden aber auch neue Notwendigkeiten. Die Schutzrechtsgestaltung muss beraten, vorhandene Vertragsmuster müssen angepasst werden. Die Notwendigkeit der Vertragsgestaltung trifft Dienstleister wie Auftraggeber gleichermaßen.