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ConradyUlrich Conrady
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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Massenentlassung auf Europäisch

News - 06.07.2006

In der Mandanteninformation April 2005 berichteten wir über die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 27.01.2005 (C-188/03) zur Auslegung der Massenentlassungsrichtlinie (RE 98/59/EG). Aufgrund dieser Entscheidung war unklar, ob für die Massenentlassungsanzeige künftig der Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungen maßgeblich ist oder - wie bisher - der Zeitpunkt des Ablaufs der Kündigungsfristen. Eine vorsorglich doppelte Massenentlassungsanzeige ist seit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 23.03.2006 (Aktenzeichen: 2 AZR 343/05) nicht mehr erforderlich. Die deutschen Bestimmungen zur Massenentlassung sind europarechtskonform auszulegen. Ausreichend, aber auch notwendig ist deshalb eine „europarechtliche“ Massenentlassungsanzeige vor Zugang der Kündigungen.