Roberta Staats
Rechtsanwältin
Mediatorin (DAA)
Fachanwältin für
Arbeitsrecht
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Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteilen vom 01.04.2026 (6 AZR 157/22, 6 AZR 152/22) klargestellt: Kündigungen im Rahmen einer Massenentlassung sind unwirksam, wenn die Massenentlassungsanzeige fehlerhaft ist, etwa weil der Arbeitgeber sie vor Abschluss des sog. Konsultationsverfahrens mit dem Betriebsrat erstattet hat.
Grundlage ist die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 30.10.2025 (C-134/24). Dieser bestätigte, dass Kündigungen im Rahmen geplanter Kollektiventlassungen erst nach Ablauf der Stillhaltefrist von 30 Tagen nach ordnungsgemäßer Anzeige bei der zuständigen Behörde wirksam werden dürfen. Unterbleibt die vorherige Anzeige oder ist diese fehlerhaft, kann der Arbeitgeber diese nicht „nachholen“ mit der Folge, dass zuvor erklärte Kündigungen nach 30 Tagen wirksam werden. Eine spätere „Heilung“ von Anzeigefehlern oder ein Nachschieben der Anzeige nach Zugang der Kündigung scheiden aus. Die Reihenfolge aus Konsultation und Interessenausgleichsversuch (mit dem Betriebsrat), Massenentlassungsanzeige und Kündigung ist zwingend einzuhalten
Wichtig für die Praxis: „Massenentlassung“ bedeutet nicht zwingend „sehr viele“ Kündigungen. Die Anzeigepflicht nach § 17 KSchG knüpft an Schwellenwerte, die zur Betriebsgröße in Relation stehen. Je kleiner der Betrieb, desto schneller ist die Schwelle erreicht. Für Betriebe mit in der Regel mehr als 20 und weniger als 60 Arbeitnehmern besteht die Anzeigepflicht bereits bei Entlassungen von mehr als fünf Arbeitnehmern. Arbeitgeber sollten daher bereits frühzeitig prüfen, ob die geplanten Kündigungen innerhalb eines 30-Tage-Zeitraums die für ihren Betrieb einschlägige Schwelle nach § 17 KSchG überschreiten. Ist dies der Fall, sind das Konsultationsverfahren und der Interessenausgleichsversuch vollständig durchzuführen und erst danach ordnungsgemäß anzuzeigen. Andernfalls drohen flächendeckend unwirksame Kündigungen mit erheblichen Kosten- und Risikofolgen. Sollten Sie Personalabbaumaßnahmen planen, sprechen Sie uns frühzeitig an, wir begleiten Sie bei diesem Verfahren.