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WeidigRené Weidig
Rechtsanwalt und Mediator
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
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Mieter einer Eigentumswohnung muss nicht „drauf“ zahlen

Immobilienrecht - 03.06.2022

Der Berliner Immobilienmarkt bescherte dem Bundesgerichtshof (BGH Urteil 23.02.2022, VIII ZR 305/20) einen schönen Sachverhalt mit erheblicher, praktischer Bedeutung. Der Eigentümer einer Eigentumswohnung verkaufte diese an einen Dritten. Die Parteien legten zwei Kaufpreise fest: ein Kaufpreis bei Beendigung des bestehenden Mietverhältnisses und einen geringeren für dessen Fortbestand. Der Mieter aber machte sein gesetzliches Vorkaufsrecht zum geringeren Kaufpreis geltend und zahlte nur unter Vorbehalt den höheren Kaufpreis. Anschließend klagte er gegen den Verkäufer auf Erstattung des Differenzbetrages. Die Klage war erfolgreich. Der Bundesgerichtshof hat die Vereinbarung als unwirksamen Vertrag zu Lasten Dritter angesehen. Der Verkäufer werde dadurch auch nicht benachteiligt, da er den Kaufpreis für eine vermietete Wohnung auch vom Mieter erhält. Etwaige Vorteile für den Mieter, der die Wohnung anschließend mit Gewinn leerstehend an einen Dritten verkaufen könnte, hat der Gesetzgeber bewusst in Kauf genommen.