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WeidigRené Weidig
Rechtsanwalt und Mediator
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
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Mietrecht – Aufforderung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen

News - 10.07.2009

Das Kammergericht hat in einem Urteil vom 18.05.2009 entschieden, dass sich ein Vermieter schadensersatzpflichtig macht, wenn er auf Basis einer unwirksamen Schönheitsreparaturklausel den Mieter zur Durchführung von Schönheitsreparaturen auffordert. Der Vermieter muss dem Mieter die entstandenen Anwaltskosten ersetzen. Die Vermieter sollten daher mit ihrer Hausverwaltung klare Regeln abstimmen, welche Forderungen nach Beendigung des Mietverhältnisses an den Mieter gestellt werden. Andernfalls drohen nicht unerhebliche finanzielle Belastungen, da sich der maßgebliche Streitwert für die Anwaltskosten nach gegebenenfalls vom Vermieter veranschlagten Kosten richtet.