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JahrAndreas Jahr
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Mietrecht – Fristlose Kündigung wegen Beleidigung und übler Nachrede

News - 12.05.2012

Häufig kommt es im Verlauf einer Mietrechtsstreitigkeit zur Eskalation. Ist der Vermieter eine natürliche Person, so sieht er sich unter Umständen Beleidigungen und übler Nachrede seitens des Mieters ausgesetzt.

 

Muss sich der Vermieter „alles“ gefallen lassen? Das Landgereicht Potsdam hat in einem Urteil vom 17.08.2012 (Az.: 4 S 193/10) die Rechte des Vermieters gestärkt. In der Vergangenheit fiel es den angerufenen Gerichten schwer, einem Räumungsanspruch auf Grund einer Kündigung wegen der vorgenannten Gründe statt zu geben.

 

Das Landgericht Potsdam hat nun nochmals ausdrücklich klargestellt, dass Beleidigungen und üble Nachrede einen Vertragsbruch des Mieters darstellen. Das Fehlverhalten des Mieters muss vor der Kündigung abgemahnt werden. Wird das Fehlverhalten fortgesetzt, so kann dies eine Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar machen. Dabei müssen die Beleidigungen einen gewissen Schweregrad erreichen und das Gericht hat eine Würdigung der Gesamtumstände vorzunehmen.