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WeidigRené Weidig
Rechtsanwalt und Mediator
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
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Mietrecht – Nichtraucherschutz auch für Vermieter

News - 09.07.2011

Mit dem In-Kraft-Treten der Nichtraucherschutzgesetze in verschiedenen Bundesländern rauchten auch vielen Vermietern die Köpfe. Was wird auf mich zukommen? Wird mein Mieter die Miete mindern, Schadensersatz verlangen oder auf Umbaumaßnahmen bestehen? Die Antwort hängt davon ab, ob sich die Einschränkung der Nutzungsmöglichkeit durch die Einführung der Nichtraucherschutzgesetze als Mangel der Mietsache darstellt. Bei Vorliegen eines Mangels könnte der Mieter die Miete mindern, Schadensersatz verlangen oder den Vermieter auf Umbaumaßnahmen in Anspruch nehmen.

 

Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil vom 13. Juli 2011 (XII ZR 189/09) für Vermieter Klarheit geschaffen. Die Einführung der Nichtraucherschutzgesetze wurzelt nicht in der Beschaffenheit der Mietsache. Es realisiert sich vielmehr ein allgemeines Verwendungsrisiko des Mieters, vergleichbar mit der Einführung von Sperrzeiten und der damit verbundenen Reduzierung der Öffnungszeiten. Ein Mangel liegt nicht vor. Vermieter schulden daher weder Schadensersatz, noch müssen sie sich mit Mietminderungen zufrieden geben oder gar kostspielige Umbauten bezahlen.