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KellerThomas Keller
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Fachanwalt für Familienrecht
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Minijob verschwiegen – Unterhaltsanspruch verloren

Familienrecht - 06.02.2019

Beim Ehegattenunterhalt müssen beide Eheleute ihre Einkommensverhältnisse vollständig und korrekt darlegen. Verschweigt etwa der Unterhaltberechtigte einen Teil seines Einkommens, kann er den Anspruch auf Unterhalt verlieren. In dem vom Oberlandesgericht Oldenburg (Az.: 3 UF 92/17) entschiedenen Fall hatte die unterhaltsberechtigte Ehefrau nach der Trennung einen Minijob angenommen und das Einkommen hieraus verschwiegen. Das Oberlandesgericht Oldenburg urteilte, die Ehefrau habe ihren Anspruch aufgrund ihrer bewusst unwahren Angaben verwirkt. In einem Unterhaltsverfahren seien die Beteiligten verpflichtet, sich „vollständig und wahrheitsgemäß zu den tatsächlichen Umständen zu erklären“. Die Einkommens- und Vermögensverhältnisse seien ungefragt, richtig und vollständig mitzuteilen.