Auf Grund verschiedener Gesetzesänderungen sind alle Kreditinstitute verpflichtet, Dateien über sämtliche Konten mit Namen der Inhaber und Verfügungsberechtigten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zur Einsichtnahme bereit zu halten. Vom 01.04.2005 an haben auch die Finanzbehörden die Möglichkeit, auf diese Dateien zuzugreifen und bei jedem Steuerpflichtigen festzustellen, bei welchem Kreditinstitut er welche Konten und Depots unterhält, auch rückwirkend für frühere Jahre. Überdies erfassen die Banken auch alle Kapitalerträge und Spekulationsgewinne, die in einer neuen gesetzlich vorgeschriebenen Jahresbescheinigung zusammengefasst werden. Auch hierauf können die Finanzbehörden zugreifen.
Für denjenigen, der bisher im Vertrauen auf das sog. Bankgeheimnis nicht alle inländischen Kapitalerträge und Spekulationsgewinne angegeben hat, droht die Gefahr der Entdeckung. In solchen Fällen empfiehlt es sich, von den Möglichkeiten der (befristeten!) Steueramnestie oder strafbefreienden Selbstanzeige Gebrauch zu machen. Das muss aber vor Aufdeckung einer evtl. Steuerstraftat geschehen, also umgehend, in jedem Fall vor dem 01.04.2005. Die Steueramnestie ist mit beträchtlichen steuerlichen Vorteilen verbunden, wobei diese größer sind, wenn die Erklärung noch bis zum 31.12.2004 beim Finanzamt eingeht. Auch aus diesem Grunde ist Eile geboten.