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KellerThomas Keller
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Fachanwalt für Familienrecht
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Namensrecht des Kindes

Familienrecht - 04.11.2020

Nach der Scheidung der Eltern lebte das gemeinsame Kind im Haushalt der Mutter, deren Familiennamen es trägt. Das Kind wechselte in den Haushalt des Vaters. Dieser machte geltend, das Kind solle seinen Nachnamen tragen, da dies im Alltag einfacher sei. Die Mutter stimmte dem nicht zu. 

Im gerichtlichen Verfahren ist der Vater mit seinem Antrag auf Einbenennung gescheitert. Die erforderliche Zustimmung der Mutter könne nicht gerichtlich ersetzt werden, da dies nur möglich sei, wenn der neue Nachname für das Wohl des Kindes erforderlich sei, z.B. um konkret drohende Schäden von dem Kind abzuwenden. Eine Einbenennung scheide aus, wenn zwischen dem Kind und dem anderen Elternteil eine tragfähige Beziehung bestehe.