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StangerJens Stanger
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht
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Neue Informationspflichten für Unternehmer ab 01.02.2017: Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

Wettbewerbsrecht - 04.01.2017

Unternehmer, die Verträge mit Verbrauchern schließen und zehn oder mehr Personen beschäftigen, müssen ab 01.02.2017 eine weitere Informationspflicht beachten. Das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) verlangt von ihnen, dass sie darüber informieren, ob und gegebenenfalls bei welcher Verbraucherschlichtungsstelle sie an Verfahren zur außergerichtlichen Streitbeilegung teilnehmen. Selbst wenn der Unternehmer zu einer Teilnahme nicht bereit ist, muss er diesen Umstand offenlegen.

Unternehmer müssen diese Information auf ihrer Website und in ihren AGB bekanntgeben, wenn sie eine Website unterhalten bzw. AGB verwenden.

Da die Verletzung dieser Informationspflichten wettbewerbsrechtlich abgemahnt werden kann, empfiehlt es sich, die Informationspflicht rechtzeitig vor dem 01.02.2017 umzusetzen.