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Neue Mindestlöhne im Baugewerbe

News - 09.06.2000

Zum 01.09.2000 sind neue Mindestlöhne für das Baugewerbe in Kraft getreten. Der Mindestlohn steigt in West-Deutschland von DM 18,50 auf DM 18,87/h, in den neuen Bundesländern von DM 16,28 auf DM 16,60/h. Im September 2001 erfolgt eine weitere Erhöhung auf DM 19,17 bzw. DM 16,87. Die Unterschreitung der Mindestlöhne ist eine Ordnungswidrigkeit. Die zuständigen Arbeitsämter haben bei festgestellten Unterschreitungen in der Vergangenheit mit erheblichen Bußgeldbescheiden reagiert.