Dr. Christoph Eichhorn
Rechtsanwalt
Fachanwalt für
Verwaltungsrecht
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Die neue niedersächsische Bauordnung vereinfacht das Baugenehmigungsverfahren erheblich. Das umfassende Baugenehmigungsverfahren, in dem sämtliche baurechtlichen Vorschriften von der Behörde geprüft werden, ist nur für sogenannte Sonderbauten erforderlich, die durch ihre besondere Größe oder Komplexität definiert werden. Für alle übrigen Bauvorhaben ist das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren durchzuführen, in dem die Behörde nur noch die wichtigsten Vorschriften prüft. Statik und Brandschutz sind auch im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren erst für Wohngebäude mit mehr als 7 m Höhe zu prüfen. Vorteil für den Bauherren ist die schnellere Bearbeitung seines Bauantrages und geringere Kosten etwa für Prüfstatiker. Nachteil ist die gestiegene Verantwortung der Architekten und Planer, die für die Richtigkeit der Statik und des Brandschutzes bei diesem Gebäudeklassen nunmehr allein verantwortlich sind. Ferner beschränkt sich die Rechtssicherheit der erteilten Baugenehmigung auf die Vorschriften, die die Behörde im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren geprüft hat.
Auch Nachbarn können sich nicht mehr darauf verlassen, dass die Behörde die Statik und die Brandwand eines an ihrer Grenze errichteten Gebäudes von der Behörde geprüft hat.