Sebastian Staats
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Wie bereits vermutet, werden die EU-Schwellenwerte zum 01.01.2020 leicht sinken. Die ab Januar 2020 geltenden Schwellenwerte wurden am 31.10.2019 im Amtsblatt der EU (2019/L279/23 ff.) veröffentlicht. Eine Bekanntmachung im Bundesanzeiger erfolgt unmittelbar nach Veröffentlichung der Schwellenwerte im EU-Amtsblatt voraussichtlich noch im Dezember 2019.
Zum Hintergrund: Die EU-Schwellenwerte basieren auf den Schwellenwerten des General Procurement Agreement (GPA), die in sog. „Sonderziehungsrechten" angegeben werden. Dies ist eine künstliche, vom IWF geschaffene Währungseinheit. Da sich deren Kurs zum Euro laufend verändert, werden die EU-Schwellenwerte alle 2 Jahre an die Sonderziehungsrechte angepasst. Eine Anpassung erfolgt abhängig von den Kursveränderungen gegenüber dem Euro entweder nach oben (meistens) oder (seltener) nach unten.
Mit den Verordnungen (EU) 2019/1827 – 1930 vom 30. Oktober 2019 gelten ab dem 01.01.2020 folgende Schwellenwerte:
Anwendungsbereich Konzessionen (2014/23/EU) Sektorenrichtlinie und Richtlinie | Bis 31.12.2019 5.548.000 EUR
| Ab 01.01.2020 5.350.000 EUR
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Die Schwellenwerte verstehen sich ohne Umsatzsteuer.