Dr. Joachim Gulich LL.M.
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Zum 01.01.2020 ist in Niedersachsen ein neues Tariftreue- und Vergabegesetz in Kraft getreten (Nds. GVBl. Nr. 20/2019 vom 29.11.2019). Die wesentlichen Änderungen betreffen:
Die Einführung der UvGO für Auftragsvergaben mit Auftragswerten unterhalb der EU-Schwellenwerte war überfällig.
Nach der Informations- und Wartepflicht darf die Vergabestelle den Zuschlag frühestens 15 Kalendertage nach Mitteilung des beabsichtigten Zuschlages an die unterlegenen Bieter erteilen.
Einen flankierenden "echten" Rechtsschutz gegen beabsichtigte Vergaben an Wettbewerber (Nachprüfungsverfahren) schafft das Gesetz anders als vergleichbare Gesetze vieler anderer Bundesländer nicht. Allerdings bietet die zwingende Informations- und Wartepflicht vor Zuschlagserteilung die Chance, den Erfolg einer einstweiligen Verfügung im Zivilrechtsweg gegen die beabsichtigte Auftragserteilung an einen Wettbewerber abzuwägen.