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MackDr. Martin Mack
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Neues von der Durchgriffshaftung

News - 07.04.2007

Mit einer noch nicht rechtskräftigen Entscheidung hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf die Haftung der Gesellschafter einer sogenannten Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft (BQG) wegen existenzvernichtenden Eingriffs begründet (Urteil vom 26.10.2006, Az. I-6 U 248/05).

Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften übernehmen – häufig aus Sanierungsgründen – Arbeitnehmer eines anderen Unternehmens und beschäftigen/qualifizieren diese weiter. Die Entgelte der Arbeitnehmer können, wenn der BQG nicht ausreichende Mittel zur Verfügung stehen bzw. gestellt wurden, zur Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung der BQG und damit zur Insolvenz führen.

Nach Auffassung des Gerichts müssen die Gesellschafter einer solchen BQG diese von vornherein mit ausreichendem Kapital ausstatten, um auch diese vorhersehbaren Entgelte abzudecken. Ansonsten machen sie die Gesellschaft zum „Aschenputtel“ des abgebenden Unternehmens. Dieses prosperiert dank der Verlagerung von Kosten (Überwälzung der Remanenzkosten), während die übernehmende BQG verkümmert.

Die Folge einer unzureichenden Kapitalausstattung der BQG ist, dass deren Gesellschafter im Insolvenzfall vollumfänglich für die Verbindlichkeiten der BQG haftbar gemacht werden.